Neu: Videobeweis (Dash Cams) nun auch in Deutschland zulässig

Das kann man als kleine Sensation bezeichnen. Bisher waren die sog. Dash Cams – kleine Kameras im Auto, die während der Fahrt filmen – nicht als Beweismittel vor Gericht zulässig. Das hat sich nun geändert; Autofahrer dürfen nun die Videos verwenden, um z.B. ihrer Unschuld zu beweisen. Für Autofahrer ist dies eine kostengünstige Möglichkeit einem teuren Rechtsstreit zu entgehen, an dessen Ende dann der genaue Unfallhergang – wie so oft – nicht rekonstruiert werden kann. Anstelle einer umfangreichen Zeugeneinvernahme tritt nun das Video. Mehr dazu im Video