Gut gemeint ist keine Rechtfertigung
„Ich habe es doch nur gut gemeint.“ Dieser Satz fällt oft genau dann, wenn jemand gesagt hat, dass eine Bemerkung ihn verletzt oder eine Hilfe ihm die Entscheidung aus der Hand genommen hat. Statt zuzuhören, wird die eigene Absicht vorgezeigt. Damit soll die Sache erledigt sein.
Natürlich macht es einen Unterschied, ob jemand verletzen wollte oder nicht. Eine freundliche Absicht ist besser als eine feindselige. Aber sie beschreibt zunächst nur die Person, von der etwas ausgeht. Sie sagt noch nichts darüber, ob die Bemerkung passend war, die Hilfe gebraucht wurde oder die Grenze des anderen respektiert wurde.
Wer ungefragt Ratschläge verteilt, kann es gut meinen. Wer für einen anderen Menschen entscheidet, was dieser sich zutrauen darf, vielleicht auch. Wer jemanden öffentlich lobt und ihm dabei eine Rolle zuschreibt, die er nie gewählt hat, möchte womöglich Anerkennung zeigen. Das alles kann trotzdem übergriffig, ermüdend oder schlicht falsch sein.
Besonders deutlich wird das, wenn ein Mensch eine Einschränkung oder eine schwierige Erfahrung hat. Dann wird ein gewöhnlicher Entschluss schnell zum „mutigen Kampf“, eine Reise zur „Überwindung“ und ein selbstbestimmtes Leben zum Beweis für „Resilienz“. Die Wörter klingen freundlich. Doch sie können den Menschen hinter der Geschichte verschwinden lassen. Vielleicht wollte er einfach reisen. Vielleicht hat er Lust auf etwas Neues. Vielleicht möchte er selbst erzählen, was sein Leben bedeutet.
„Gut gemeint“ wird zur Ausrede, sobald der Satz das Gespräch beendet. Denn die passende Antwort auf „Das hat mich getroffen“ lautet nicht: „Dann hast du mich falsch verstanden.“ Sie kann viel einfacher sein: „Das war nicht meine Absicht. Ich höre dir zu.“ Danach lässt sich immer noch erklären, was man sagen wollte. Nur steht diese Erklärung nicht mehr über der Erfahrung des anderen.
Man muss nicht jede ungeschickte Formulierung zum moralischen Vergehen erklären. Menschen greifen daneben, auch mit guten Absichten. Eine offene Gesellschaft muss solche Fehler aushalten können. Sie sollte aber ebenso aushalten, dass jemand sie benennt. Wer auf seine gute Absicht pocht, aber jede Rückmeldung abwehrt, verlangt Nachsicht für sich und verweigert sie dem Gegenüber.
Das gilt auch für Hilfe. Ob sie hilfreich ist, entscheidet nicht allein derjenige, der sie anbietet. Man kann fragen, bevor man eingreift. Man kann ein Nein stehen lassen. Und man kann akzeptieren, dass ein anderer Mensch sein Leben anders führt, als man selbst es für vernünftig hält. Gute Absichten geben niemandem das Recht, über andere zu verfügen.
Vielleicht wäre „Ich habe es gut gemeint“ ein besserer Anfang als ein letzter Satz. Ein Anfang, um nachzufragen, hinzuhören und gegebenenfalls etwas zu ändern. Denn gut gemeint ist erst dann etwas wert, wenn auch Platz dafür bleibt, wie es beim anderen ankommt.
