Neues vom Wettbewerbsrecht: Werbung als Wettbewerbsverstoß!

Kein Geld zum Fenster hinaus werfen! © Foto Markus Schollmeyer FASP Rechtsanwalt

Kein Geld zum Fenster hinaus werfen! © Foto Markus Schollmeyer

Eine alten Weisheit sagt, wer nicht wirbt, der stirbt. Wer aber falsch wirbt, der bezahlt. Das ist sicher richtig. Neu ist nun aber der Zusatz, für den eine kleine, weitgehend unbeachtete Änderung im Wettbewerbsrecht gesorgt hat. Die falsche Werbung kann für Unternehmer, Selbständige und Sales Forces sehr teuer werden. Denn: Es ist nun verboten,  anderen Unternehmen ohne deren Einwilligung unaufgefordert Werbung zu senden. Wer dagegen verstößt riskiert eine Abmahnung samt Unterlassungsverpflichtung, eine Geldstrafe für jeden weiteren Verstoß und hohe Anwaltskosten. Mehr Infos dazu im Video.